Die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI), an denen sich auch Jugendämter orientieren – als komplette Tabelle, mit Rechner und den wichtigsten Regeln für die Praxis.
| Alter | Empfehlung | Auszahlung |
|---|---|---|
| 4–5 Jahre | 1–2 € | pro Woche |
| 6–7 Jahre | 2–3 € | pro Woche |
| 8–9 Jahre | 4–5 € | pro Woche |
| 10–11 Jahre | 18–20 € | pro Monat |
| 12–13 Jahre | 25–30 € | pro Monat |
| 14–15 Jahre | 35–40 € | pro Monat |
| 16–17 Jahre | 50–60 € | pro Monat |
| 18 Jahre | ca. 80 € | pro Monat |
Quelle: Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Es gibt keine gesetzliche Pflicht und keine vorgeschriebene Höhe – die Werte sind Orientierung, keine Norm. Entscheidend ist, was zur Situation der Familie passt.
Ab etwa 14 Jahren empfiehlt das DJI zusätzlich ein festes Budgetgeld, z. B. für Kleidung. Es wird klar vom freien Taschengeld getrennt und nach den tatsächlichen Kosten bemessen: etwa 3 Monate beobachten, was für Kleidung wirklich ausgegeben wird, dann den Betrag festlegen. So lernen Jugendliche, größere Summen selbst einzuteilen – die beste Vorbereitung aufs eigene Haushaltsgeld.
18–20 € pro Monat. Ab 10 Jahren empfiehlt das DJI die Umstellung von wöchentlicher auf monatliche Auszahlung.
Ab 4–5 Jahren, mit 1–2 € pro Woche. Früh anfangen lohnt sich: Der Umgang mit Geld lernt sich nur durch eigenes Geld.
Pädagogisch raten DJI und Jugendämter klar davon ab: Taschengeld sollte weder Belohnung noch Strafe sein, sonst lernt das Kind Verhandeln statt Haushalten.
Nein. Der berühmte „Taschengeldparagraf“ (§ 110 BGB) regelt nur, dass Kinder mit überlassenem Geld wirksam kleine Käufe tätigen dürfen – nicht, dass es Taschengeld geben muss.